AGB

ACHTUNG!!! WICHTIGER HINWEIS IN EIGENER SACHE!!!

Durch Ihren Zugriff auf die Webseiten www.sachsen-shuttle.de unserer Firma Sachsen-Shuttle stimmen Sie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen zu. Die Nutzung unseres Informations- und Dienstleistungsangebotes kann allein auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen möchten, sind Sie nicht befugt, unser Informations- und Dienstleistungsangebot zu nutzen.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Website und deren Inhalte, zu Links und zur Haftung

I.1. Inhalte

Die Inhalte unserer Webseiten sind rechtlich geschützt. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.

I.2. Nutzung

Die die Nutzung unserer Webseiten ist Ihnen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch ge- stattet, indem Sie auf die Webseiten zugreifen, diese herunterladen, anzeigen, ablaufen lassen, abspeichern und ausdrucken dürfen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Überset- zung, Übertragung oder Verbreitung ganz oder teilweise, gleich in welcher Form, ist Ihnen nicht erlaubt, es sei denn, dass die Firma Sachsen-Shuttle dem schriftlich zugestimmt hat. Pressemitteilungen und andere als öffentlich gekennzeichnete Dokumente dürfen in öffentli- chen Mitteilungen unter der Voraussetzung verwendet werden, dass die Quelle für die ver- wendete Information in der öffentlichen Mitteilung genannt wird. Einzelne Dokumente in unserer Webseiten können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die in den Dokumenten angegeben sind.

Die Webseiten und deren Inhalte werden Ihnen in der Form und dem Zustand zu Ihrem Vor- teil zur Verfügung gestellt, in dem sie sich jeweils befinden. Die Firma Sachsen-Shuttle be- hält sich das Recht vor, die Seiten jederzeit zu ändern oder den Zugriff auf sie zu sperren.

I.3. Gewährleistung

Die Firma Sachsen-Shuttle übernimmt keinerlei ausdrückliche oder stillschweige Gewährleis- tung, gleich welcher Art, für den Inhalt oder die Funktion der Webseiten. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Webseiten ohne Abbrüche oder sonstige Fehler funktionie- ren. Dementsprechend kann eine Gewährleitung für Rechtsmängel, die Unversehrtheit, die Marktfähigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck im Hinblick auf die Verfügbar- keit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder den Inhalt der Webseiten nicht übernommen wer- den. Die Firma Sachsen-Shuttle haftet in diesem Zusammenhang weder für direkte, indi- rekte, zufällige oder besondere Schäden oder für Folgeschäden, für entgangene Gewinne oder für Geschäftsunterbrechungen, die auf der Nutzung oder fehlenden Nutzungsmöglich- keit der Webseiten und der darin enthaltenen Leistungen beruhen. Das gilt auch dann, wenn die Firma Sachsen-Shuttle von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Sachsen-Shuttle oder bei Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Für den Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

I.4. Links und externe Inhalte

Um Ihnen den Zugriff zu erleichtern, stellt die Firma Sachsen-Shuttle teilweise Links zu Webseiten Dritter zur Verfügung. Wenn Sie diese Links benutzen, müssen Sie die Nutzungs- bedingungen dieser Seiten lesen und anerkennen, bevor Sie die Seiten benutzen. Die Firma Sachsen-Shuttle hat keine Kontrolle über die Inhalte solcher verlinkter Webseiten und über- nimmt dementsprechend für Inhalte von verlinkten Webseiten keine Verantwortung. Ferner besagt ein auf unseren Webseiten zur Verfügung gestellter Link zu einer solchen Webseite

Dritter nicht, dass die Firma Sachsen-Shuttle diese Webseite oder etwaige dort angezeigte Produkte oder Dienstleistungen empfiehlt.

I.5. Gesendetes Material

Die Firma Sachsen-Shuttle überprüft die von den Nutzern stammenden Inhalte nicht und ist auch nicht für diese Inhalte verantwortlich. Die Firma Sachsen-Shuttle darf die von den Nut- zern übermittelten Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen wieder entfernen.
Nutzer, die Daten oder sonstige Inhalte zu einem unserer Server senden, z.B. per E-Mail oder über unsere Webseiten, haben alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, die zur Übersendung vorgesehenen Daten oder Inhalte vor der Absendung auf Viren, Troja- ner oder ähnlich schädliche Elemente zu untersuchen und aufgefundene Viren, Trojaner oder andere schädliche, verseuchende oder zerstörerische Elemente zu entfernen.

Weiterhin haftet der Nutzer dafür, dass die übersandten Daten oder Inhalte nicht rechtswid- rig oder zur Veröffentlichung ungeeignet sind und dafür, dass er zur uneingeschränkten Nutzung der an uns übersandten Daten und Inhalte berechtigt ist. Etwaige Daten und Inhal- te sind uns vom Nutzer grundsätzlich kostenfrei zur Veröffentlichung zu überlassen. Für et- waige Schäden oder Kosten, die uns aus der Übersendung von Daten oder Inhalten seitens des Nutzers entstehen oder hinsichtlich von Ansprüchen, die von Dritten wegen der einge- sandten Daten oder Inhalte uns gegenüber geltend gemacht werden, hat uns der Nutzer freizustellen bzw. schadlos halten.

I.6. Marken und Lizenzen

Auf unseren Webseiten genannte Produkt- und Firmenbezeichnungen können Marken oder Geschäftsbezeichnungen der jeweiligen Eigentümer sein. Das Ihnen eingeräumte Nutzungs- recht für diese Webseiten beinhaltet nicht, dass Ihnen eine Lizenz oder ein Recht zur Nut- zung an den auf diesen Webseiten genannten Marken stillschweigend, durch Verwirkung oder in sonstiger Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Sachsen-Shuttle oder von dem Eigentümer anderer Seiten eingeräumt würde.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unseren Lieferungen und Leistungen

II.1. Vertragsinhalt

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Ausführung von Aufträgen erfolgt nur nach Maßgabe unserer Auftragsbestätigung, welche schriftlich oder in Textform, z.B. per E-Mail, SMS o.ä., erfolgen muss. Abweichende Vertragsbestimmungen des Bestellers und ergänzende oder ändernde Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir deren Geltung schriftlich oder in Textform bestätigt haben.

Sollten einzelne vertragliche Abmachungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist so zu erset- zen, dass der durch sie beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich anderweitig erreicht wird.

Eine Abtretung oder Verpfändung von Vertragsrechten durch den Besteller bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

II.2. Leistungsausführung

Eine Abweichung von dem bestellten Leistungsumfang ist möglich, wenn die bestellten Leis- tungen aufgrund der Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen, die von der Firma Sachsen-Shuttle nicht zu vertreten sind, nicht in der bestellten Form ausgeführt werden können. Teilleistungen sind zulässig.

Unsere Leistungspflicht entfällt nach Ablauf einer gesetzten Abnahmefrist oder wenn der Besteller von einem vereinbarten Abruf binnen eines Monats nach Auftragserteilung keinen Gebrauch macht.
Werden uns Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfer- tigen oder werden fällige Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen, so dürfen wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlung verlangen oder unsere Lieferung von einer Sicherheits- leistung abhängig machen.

Angegebene Leistungsfristen sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Fixtermine, sondern bestimmen ungefähr den Zeitpunkt der Leistungsausführung nach Erfüllung aller Ausführungsvoraussetzungen.
Kommt ein Besteller einer ihm obliegenden Mitwirkungspflicht (z.B. Vorlage von Unterlagen, Angabe von Daten, Bestellung von Material usw.) nicht oder nicht rechtzeitig nach, so be- ginnt eine etwaig vereinbarte Leistungsfrist erst nach vollständiger Erfüllung dieser Mitwir- kungspflicht zu laufen. Im Falle einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten trotz Mahnung des Bestellers behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Werden wir infolge höherer Gewalt, unvermeidbarer Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten oder durch Arbeitskampf an der Leistungsausführung gehindert, so führt dies zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. Wird die Leistung da- durch unmöglich, so entfällt unsere Leistungsflicht ganz.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, ihm ab der ersten Woche nach Anzeige der Leistungsbereitschaft die entstehenden Lagerkosten in Rechnung zu stel- len, mindestens jedoch einen Verzugsschaden zu fordern, die sich aus der Verzinsung des Rechnungsbetrages mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB errechnet.

II.3. Preis und Zahlung

Unsere Preise beruhen auf der bei Auftragserteilung gültigen Kostenkalkulation. Die Zah- lungsbedingungen und die Bestimmung der für den Auftrag maßgebenden Preise werden in unseren jeweils bei Auftragserteilung geltenden Preislisten ausgewiesen. Diese können je- derzeit bei uns abgefordert werden.

Ist nichts anderes vereinbart, so gehen etwaige Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Bestellers. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
Die am Tag der Lieferung jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer tritt zum vereinbar- ten Preis hinzu. Skontozusagen stehen unter dem Vorbehalt des Ausgleichs aller fälligen Forderungen. Wechsel nehmen wir nicht an.

II.4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Verlustes unserer Lieferungen und Leistungen geht spätestens mit Verlassen unserer Firma oder mit Anzeige der Abholbereitschaft auf den Besteller über. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Auf Verlangen des Bestellers wird die Sendung auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert.

II.5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtli- cher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die gelieferte Sache zu- rückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält, insbesondere trotz Mahnung keine Zahlung leistet.

Der Besteller ist - solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist – dazu ver- pflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller auch für den uns hieraus entstan- denen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterver- äußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns ver- einbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wor- den ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermäch- tigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere

kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Mitei- gentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Be- stellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund- stück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizu- geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

II.6. Zahlungsverzug

Der Besteller gerät in Verzug, wenn er auf unsere Mahnung hin nicht zahlt, spätestens aber 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Unberührt bleiben die gesetzlich gere- gelten Fälle der Entbehrlichkeit einer Mahnung, bei deren Vorliegen Verzug begründet wird. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden unsere sämtlichen gegen ihn noch bestehenden weiteren Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ungeachtet eingeräumter Zahlungsziele. Der Besteller darf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren nicht mehr ver- äußern und ist verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Die Ermächtigung zum Einzug an uns abgetretener Forderungen erlischt.

Das Gleiche gilt, wenn wir berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers geltend machen.
Unbeschadet sonstiger Ansprüche können wir ab Fälligkeit einen Verzugszins in Höhe der jeweiligen Sollzinsen der Großbanken für kurzfristige Kredite (Überziehungskredite) fordern. Der Besteller räumt uns an dem zur Ausführung des Auftrages überlassenen Material und an den an dessen Stelle tretenden Ansprüchen ein Pfandrecht zur Sicherung aller gegenwärti- gen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung ein. Gerät der Besteller in Zah- lungsverzug oder Kreditverfall, so sind wir berechtigt, das Pfandmaterial zum durchschnittli- chen deutschen Marktpreis am Tage des Zahlungsverzuges oder des Kreditverfalls freihän- dig zu verwerten.

II.7. Gewährleistung

Der Besteller kann Ansprüche wegen eines offensichtlichen Sachmangels der gelieferten Waren oder Leistungen nur binnen zwei Wochen ab Empfang schriftlich oder in Textform geltend machen. Ebenso sind verdeckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung des Sachmangels schriftlich oder in Textform zu rügen.

Bei Lieferung nach vorheriger Probe oder nach vorherigem Muster sind Gewährleistungsans- prüche wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware der vorherigen Probe oder dem vorherigen Muster entspricht.
Branchenübliche Toleranzen und Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Soweit ein Mangel seine Ursache in dem vom Besteller selbst gestellten Materials hat, entfällt jede Ge- währleistung.

Alle Mängelansprüche setzen voraus, dass der Mangel uns unverzüglich nach Feststellung vor Ver- oder Bearbeitung gemeldet und die Ware originalverpackt zurückgesandt wird. Da- bei ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Sachmangel festzustellen. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Besteller diesen Ver- pflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

Bei berechtigter, ordnungsgemäßer Mängelrüge innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Leistung oder Ware nach oder wir liefern einwandfreien Ersatz. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Besteller uns schriftlich eine letzte angemessene Frist setzen, innerhalb wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben.

Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstat- tung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem be- stimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

II.8. Haftung

Sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbe- sondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis oder aus unerlaubter Handlung, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Wir haften darüber hinaus nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Leistung oder Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet wir nicht für ent- gangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die schuldhafte Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fallen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragsty- pischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

II.9. Schutzrechte

Werden bei Lieferung nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

II.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Lieferverhältnis ist unser Unternehmenssitz. Gerichtsstand - auch für Scheckklagen - ist nach unserer Wahl Dresden, der Sitz des Bestel- lers oder der Zahlungsort.
Auch für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht, gleichgültig ob der Vertrag im Inland oder Ausland oder im Internet abgeschlossen wurde.

Stand: 13. November 2009